Gemäß der Berliner Konvention von 1937, die die Verpflichtung zur Beantragung eines Leichenpasses festlegt, wird der Bestattungstransport mit Diskretion und Professionalität durchgeführt. Unser Unternehmen kümmert sich auch um alle bürokratischen Aspekte, die den Transport des Verstorbenen von oder in einen anderen Staat ermöglichen.
Für den Fall, dass der Tod in einem Land eingetreten ist, das die Konvention nicht einhält, legen die Mitarbeiter des Bestattungsunternehmens den örtlich zuständigen italienischen Konsularbehörden eine Reihe von Dokumenten vor.